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Anleitungen und Sicherheitshinweise in Bezug auf die EU Produktsicherheitsverordnung

Bitte beachten Sie:

 

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (Verordnung 2023/988), die am 13. Juni 2023 in Kraft trat und ab dem 13. Dezember 2024 anwendbar ist, richtet sich primär an den Schutz der Verbraucher (B2C) und regelt somit vor allem die Produktsicherheit im Kontext des Verbrauchermarkts. Ihr Fokus liegt darauf, sicherzustellen, dass Produkte, die für Verbraucher in der EU verfügbar gemacht werden, sicher sind.

Anwendbarkeit auf B2C und B2B:

B2C-Kunden (Verbraucher): Wir beliefern grundsätzlich keine B2C Kunden!

Die Verordnung zielt speziell darauf ab, Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen, und gilt daher in erster Linie für Produkte, die direkt oder indirekt für den Endverbraucher bestimmt sind.

B2B-Kunden (Unternehmen):

Die Verordnung gilt indirekt auch für B2B-Geschäfte, wenn Produkte in der Lieferkette letztlich für Verbraucher bestimmt sind. Unternehmen in der B2B-Lieferkette (z. B. Hersteller, Importeure, Großhändler) tragen Verantwortung für die Einhaltung der Produktsicherheits- Anforderungen, selbst wenn sie nicht direkt an Endverbraucher verkaufen.

Für Produkte, die ausschließlich für die gewerbliche oder industrielle Nutzung bestimmt sind und keine Verbindung zum Verbrauchermarkt haben, gilt die Verordnung nicht.

Fazit:

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (2023/988) ist in erster Linie auf den Verbraucher-schutz (B2C) ausgelegt, hat jedoch auch Auswirkungen auf B2B-Unternehmen, wenn ihre Produkte Teil einer Lieferkette sind, die Verbraucher erreicht. Unternehmen, die ausschließlich für gewerbliche Kunden (B2B) ohne Endverbraucherbezug produzieren, fallen nicht unter diese Verordnung.

Bedienungsanleitung_Sicherheitshinweise_Lupen_DE